Neuseeländische Wähler
Ein Wahlbezirk oder Wahlkreis ( Māori : rohe pōti ) ist ein geografischer Wahlbezirk, in dem ein Mitglied ( MP ) des neuseeländischen Parlaments gewählt wird. Die Größe der Wahlkreise wird so festgelegt, dass alle Wahlkreise ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl haben. Ein Wahlkreis ist ein Wahlbezirk, der ein Mitglied des Parlaments wählt.
72 der normalerweise 120 Sitze im Parlament werden durch Wahlmänner besetzt, der Rest durch Parteilisten. Die 72 Wahlkreise setzen sich aus 65 allgemeinen und sieben Māori-Wählern zusammen. Die Zahl der Wahlkreise wurde ab den Parlamentswahlen 2020 von 71 auf 72 erhöht. Vor 1996 wurden alle Abgeordneten direkt von den Wählern eines Wahlkreises in ihr Amt gewählt.
Im Wahlgesetz von 1993 werden die Wahlkreise als “Wahlbezirke” bezeichnet. Die Wahlkreise werden informell als “Sitze” bezeichnet, aber technisch gesehen bezieht sich der Begriff “Sitz” auf den Platz eines gewählten Mitglieds im Parlament. [2] [n 1] Der Begriff “Sitz” wird verwendet, um ein Mitglied des Parlaments zu bezeichnen.
Die Repräsentationskommission überprüft die Wahlbezirke nach jeder neuseeländischen Volkszählung, die normalerweise alle fünf Jahre stattfindet. Die Südinsel hat eine garantierte Anzahl von 16 allgemeinen Wahlbezirken, und die Division der Anzahl der Menschen in den allgemeinen Wahlbezirken der Südinsel durch 16 ergibt die Quote für die Südinsel. Die Bevölkerung der Nordinsel (einschließlich der Māori, die sich für die allgemeine Wahl registrieren lassen) wird in Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise dürfen sich um nicht mehr als 5 % der durchschnittlichen Bevölkerungszahl unterscheiden. Obwohl das neuseeländische Parlament 120 Mitglieder haben soll, haben einige Wahlperioden diese Zahl überschritten. Sitzüberschüsse entstehen, wenn eine Partei mehr Sitze durch Wähler gewinnt, als ihr Anteil an den Parteistimmen ihr zusteht.
Geschichte
Ursprünglich wurden die Wahlkreise von der Repräsentationskommission auf der Grundlage politischer und sozialer Bindungen festgelegt. Die Wahlen zum neuseeländischen Repräsentantenhaus in den 1850er Jahren wurden nach dem Vorbild der Wahlverfahren des britischen Unterhauses durchgeführt. Jedem Wahlbezirk wurde eine unterschiedliche Anzahl von Abgeordneten (bis zu drei) zugeteilt, um die Bevölkerungsunterschiede auszugleichen.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums auf der Nordinsel vergab die Repräsentativkommission bei den Parlamentswahlen 2008 einen zusätzlichen Sitz für die Nordinsel. Ein weiterer neuer Sitz auf der Nordinsel wurde für die Parlamentswahlen 2014 [ 12] und erneut für die Parlamentswahlen 2020 (mit einem neuen Wahlbezirk in Auckland) zugewiesen. Der Sitz ergibt sich aus der Gesamtzahl der Listensitze.
Die Repräsentationskommission legt die Namen der einzelnen Wahlkreise auf der Grundlage der letzten Volkszählung fest. Ein Wahlkreis kann nach einer geografischen Region, einem Wahrzeichen (z. B. einem Berg) oder einem großen Bevölkerungsgebiet benannt werden. Die Kommission nimmt Kardinalsnamen an, wenn es keinen passenderen Namen gibt.
Die Māori-Wahlkreise wurden 1867 eingerichtet, um den Māori-Bürgern eine gesonderte Vertretung zu ermöglichen. Im Jahr 1967 wurde der reservierte Status der Maori-Sitze abgeschafft, so dass Nicht-Maori in Maori-Wahlkreisen kandidieren konnten. 1975 wurde die Definition, wer auf der allgemeinen oder der Māore-Liste stehen durfte, auf alle Personen mit Māory-Abstammung erweitert.